Fördermittel für rückengerechte Büroausstattung
Fragen und Antworten für das Beantragen von Fördermitteln für ergonomische Bürostühle oder höhenverstellbare Schreibtische
Wer kann Fördermittel beantragen?
Jeder gesetzlich (Renten-) Versicherte, der zur Ausübung seiner Arbeit auf Hilfsmittel, wie zum Beispiel orthopädische Bürostühle oder höhenverstellbare Schreibtische angewiesen ist. Typischerweise liegt ein Attest vom behandelden Arzt oder einer Rehaklinik vor.
An wen ist der Antrag zu stellen?
- Deutsche Rentenversicherung: Alle Versicherte, die Beitragszahlungen von mehr als 15 Jahre nachweisen können. www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
- Bundesagentur für Arbeit: Versicherte, die weniger als 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, die Hilfsmittel aber zur "Teilnahme am Arbeitsleben" benötigen.
- Berufsgenossenschaften: Bei der Rehabilitation nach Arbeits-, bzw. Wegeunfällen
- Integrationsamt: Für Beamte und Studenten
Wann ist der Antrag zu stellen?
Wichtig: Der Antrag ist frühestmöglich, unbedingt vor der Anschaffung des Bürostuhles/höhenverstellbaren Schreibtisches zu stellen, da im Nachhinein keine Kosten mehr geltend gemacht werden können. Die Prüfung des Antrags kann 4-6 Wochen dauern.
Was muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden?
- Ausgefüllter Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation. Das Antragsformular der Rentenversicherung kann hier heruntergeladen werden.
- Attest Ihres Facharztes bzw. Rehaklinik, dass Ihre Tätigkeit nur unter Verwendung eines ergonomischen Bürostuhles bzw. höhenverstellbaren Schreibtisches fortgesetzt werden kann.
- Kostenvoranschlag Ihres Fachhändlers Ottenbacher Bürotechnik. Fordern Sie hierzu unsere Beratung an. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin und stellen Ihnen unsere ergonomischen Bürostühle zum Probesitzen zur Verfügung. Kontakt

